Der Bundesverband Crowdfunding gibt aus gegebenem Anlass folgende Stellungnahme zum Verlauf des schwarmfinanzierten Immobilienprojekts „Luvebelle“ ab:

Nach bestätigten Informationen, wurden für die Projektinitiatoren des Immobiliencrowdfundings „Luvebelle“, die ARPLAN Projektgesellschaft Alpha 1 GmbH und die CONREM-INGENIEURE GmbH, am Freitag, den 15.09.2017 ein Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt. Nach Aussage der Schwarmfinanzierungsplattform Zinsland.de, über der Anleger das Angebot zeichnen konnten, wurde bis dato jedoch kein Insolvenzverfahren eröffnet. Nach Informationen der Stiftung Warentest, wurde der Insolvenzantrag zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses gestellt (vgl. Bericht vom 18.09.2017 auf https://www.test.de/Crowdfunding-Erster-Insolvenzantrag-bei-Immobilienprojekt-5230204-0/).

Der Bundesverband Crowdfunding kommentiert grundsätzlich keine individuellen Schwarmfinanzierungsprojekte. Insbesondere kann keine Einschätzung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen einzelner Emittenten getroffen werden. In diesem Zusammenhang dürfen wir auf das Pressestatement der Plattform Zinsland.de unter https://blog.zinsland.de/lp/pressestatement-luvebelle/ verweisen.

In Anbetracht des Anlasses ist zu betonen, dass das Verhalten der Schwarmfinanzierungsplattform Zinsland.de gemäß der vom Verband verabschiedeten Standards zum Investoren-Reporting erfolgte. Die Anleger wurden nach aktuellem Wissensstand umgehend auf digitalem Weg informiert. Darüber hinaus stellt Zinsland.de freiwillig eine speziell für diesen Fall ausgelegte Anlegerhotline bereit.

An der Überzeugung des Verbandes, dass Crowdinvesting eine attraktive und effiziente Möglichkeit ist ein Anlage-Portfolio aufzubauen, ändert dieser Vorfall nichts. Jedoch empfiehlt der Bundesverband Crowdfunding stets die breite Diversifizierung eines jeden Crowdinvesting-Portfolios. .