Crowdfunding gewinnt in Deutschland immer stärker an Bedeutung und hat sich als Finanzierungsmethode für Start-ups, Mittelständlern, Immobilien- und Energie-Projekte etabliert. Darüber hinaus schließt Crowdfunding immense Finanzierungslücken für innovative Vorhaben aus der Film- und Bildungsfinanzierung. Es ermöglicht den Anlegern, an diesen Projekten teilzuhaben.

Den im Bundesverband Crowdfunding e. V. organisierten Plattformen ist es wichtig, Standards zu setzen und Best-Practices zu etablieren. Sie tun ihr Möglichstes, um die Transparenz zu erhöhen und das Risiko für Investoren zu verringern. Es handelt sich allerdings bei dieser Finanzierung um Wagniskapital -es besteht immer die Möglichkeit des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals.

Die Branche organisiert sich seit 2015 in einer professionellen Interessenvertretung im Bundesverband Crowdfunding e. V. Dort formulieren die Plattformen ihre Anliegen gegenüber der Politik und entwickeln einheitliche Standards zum Schutz der Investoren. Das Ziel ist es, die Qualität von Crowdfunding deutlich zu erhöhen.

In der öffentlichen Wahrnehmung und auch in der Politik ist häufig nicht klar, was die im Bundesverband Crowdfunding eV organisierten Plattformen schon jetzt tun, um die Interessen der Investoren bestmöglich zu schützen, Informationen bereitzustellen und Vertrauen herzustellen.

Gesetzlicher Rahmen

Wichtigstes Kriterium für die Verbandsmitgliedschaft beim Bundesverband Crowdfunding e. V. ist, dass die Plattformen die rechtlichen Erfordernisse an die Plattformbetreiber vollständig umsetzen.

Je nachdem, welches Beteiligungsinstrument verwendet wird, stellen bereits § 34f der Gewerbeordnung (GewO), § 2a des Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) eine Vielzahl von haftungsrelevanten Anforderungen an die Plattformen, die dem Schutz der Anlieger dienen.

Die Mitarbeiter der Plattformen müssen Fachkenntnisnachweise vorlegen. Es muss eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei der Werbung im Internet gibt es eine Reihe an Verhaltens- und Warnpflichten.

Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sind umfassende Dokumente über Kosten, Provisionen und Zuwendungen bereitzustellen. Die Plattformen müssen geldwäscherechtliche Identifikationen vornehmen. Schließlich müssen sich finanzvermittelnde Plattformen zur jährlichen Prüfung der Einhaltung der Vermittlerpflichten verpflichten.

Hinzu kommen weitere Anforderungen aus den allgemeinen verbraucherschutzrechtlichen Regelungen für Finanzdienstleistungen, die ebenso wie aufsichtsrechtlichen Regeln streng sanktioniert sind.

Verhaltenskodex

Über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus haben sich die Mitglieder des Bundesverband Crowdfunding eV zudem einen verbindlichen Verhaltenskodex auferlegt. Dieser stellt Investorenschutz und Transparenz auf der Basis konkreter Vorgaben in den Vordergrund.

Im Kodex verpflichten sich die Plattformen zu Transparenz und leicht verständlichen Geschäftsbedingungen. Die Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e. V. setzt sich für die Einhaltung höchster professioneller und ethischer Standards ein und haben gemeinsam ein Regelwerk entworfen. Dieses gilt für alle Mitgliedsunternehmen gelten.

Die wichtigsten Punkte:

  1. Die Plattformen verwahren die über die Plattformen eingesammelten Finanzmitteln getrennt von Kapitalbewegungen und der operativen Geschäftstätigkeit
  2. Investoren und Spender erhalten jederzeit Informationen zu ihren Anlagen oder Spenden
  3. Die Daten der Anleger und kapitalsuchenden Unternehmen werden unter Einhaltung aller in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen geschützt. Der Zugriff ist auch dann möglich, wenn der Geschäftsbetrieb der Plattform eingestellt wird.
  4. Der Zugriff der Investoren auf ihre Beteiligungen ist auch für den Fall gewährleistet, dass die Plattform ihren Geschäftsbetrieb einstellt.
  5. Die Geldgeber haben eine Bedenkzeit, falls sie ihre Meinung im Anschluss an eine Investition oder Spende ändern, und können diese Entscheidung revidieren.
  6. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verträge sind verständlich formuliert und erklären genau, wie der Investitions- und Geldtransferprozess funktioniert, welche Sorgfaltspflichten bei der Prüfung gelten und welche Gebühren zu welchem Zeitpunkt fällig werden.

Investoren-Reporting

Über die gesetzlichen Erfordernisse und die für Verbandsmitglieder obligatorischen Standards hinaus haben sich die Mitgliedsplattformen verpflichtet, die Qualität von Crowdfunding für die Anleger systematisch zu erhöhen. Die Investoren sollen bei allen Plattformen die gleiche regelmäßige Kommunikation über unternehmensrelevante Daten erhalten. Zu diesem Zweck wurde eine Vorlage für das Reporting der finanzierten Unternehmen an die jeweiligen Investoren entwickelt, die Mindeststandards für die Regelmäßigkeit und Inhalte des Investoren-Reporting setzt.

Die Vorlage des Verbands unterscheidet in Anforderungen und Empfehlungen. Diese sollen die Plattformen in die Verträge zwischen Projekten und Plattformen einerseits, und den Projekten und den Investoren andererseits integrieren. Jede Plattform entscheidet selbst darüber, ob die Informationen öffentlich oder nur den Investoren auf der Plattform bereitgestellt wird, in jedem Fall aber haben die Investoren Zugang zu den für sie relevanten Informationen.

Die Vorlage des Verbands sieht für die Zeiträume des Reportings vor, dass die Berichte von Unternehmen an die Investoren halbjährlich erfolgen, spätestens aber 60 Kalendertage nach Halbjahresende bzw. 90 Kalendertage nach Jahresende. Die Empfehlung des Verbandes lautet, alle 3 Monate spätestens 30 Tage nach der Berichtsperiode zu berichten.

Die zur Verfügung gestellte Information soll es den Investoren ermöglichen, die Entwicklung ihrer Investition zu verfolgen. Die Entwicklung des Investitionsvorhabens soll in allen relevanten Aspekten transparent dargestellt werden. Die Informationen für die Anleger müssen im Zeitverlauf schlüssig sein.

Neben den wesentlichen Daten zum Investment (zum Beispiel Anteile am Unternehmen, Rückflüsse an die Investoren) gibt das Investoren-Reporting eine Reihe an Informationen vor, die dem Investor helfen, die Projekte untereinander zu vergleichen und die tatsächliche Entwicklung seines Investments im Verhältnis zur Planung einzuschätzen.

  • Bei Unternehmensfinanzierungen zum Beispiel Informationen zur Unternehmensbewertung und Bewertungsgrundlage.
  • Bei Energieprojektfinanzierungen zum Beispiel Berechnungen zum Energieertrag und zur Energieeffizienz
  • Bei Immobilienprojekten die Projektfinanzierungsstruktur und Informationen zum Projektentwickler.

Darüberhinaus sollen den Anlegern durch die Unternehmen bzw. Projekte, in die sie investiert haben, regelmäßig ein Finanzreporting vorgelegt werden, zum Beispiel auf Basis der quartalsweisen oder halbjährlichen Betriebswirtschaftlichen Auswertung, dem Jahresabschluss und der Gewinn- und Verlustrechnung. Unsere Empfehlung ist es, dass diese Dokumente zum Reporting-Stichtag, also innerhalb von 90 Tagen nach dem Jahresende, bereitgestellt werden.

Zusätzlich verpflichten die Plattformen ihre Projekte auch dahingehend, dass wesentliche Erfolge, Herausforderungen und außerordentliche Ereignisse im Berichtszeitraum an die Investoren berichtet werden

  • Bei Unternehmensfinanzierungen zum Beispiel Informationen zur Veränderungen der Investorenzusammensetzung oder Verwässerungsquoten bei Folgefinanzierungen.
  • Bei Immobilienprojekten zum Beispiel Fortschritte bei der Umsetzung des Bauprojekts.

Die Mitgliedsplattformen des Verbands bestätigen gegenüber dem Verband, dass die Anforderungen und Empfehlungen in den Projektverträgen umgesetzt wurden.

Anlegerschutz und Qualitätssicherung in der Praxis

Viele Plattformen gehen in ihrer Praxis weit über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Selbstverpflichtungen der Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V hinaus.

  • Die Anleger werden während des Investitionsprozesses immer wieder auf das Risiko hingewiesen – insbesondere wird Ihnen geraten, ihre Anlagen zu diversifizieren (Portfolio-Theorie).
  • Die Plattformen bieten kostenlose  Hotlines, bei denen die Anleger sich informieren können und direkte Fragen stellen können.
  • Die Plattformen ermöglichen es, dass im Investor-Bereich auf der Plattform Fragen gestellt werden können, die von den Unternehmen beantwortet werden.
  • Ein Investoren-Dashboard dient dazu, alle Beteiligungen im Überblick zu haben.
  • In Webinaren werden die Anleger über grundlegende Prozesse bei der Unternehmensfinanzierung informiert.

Statements unserer Mitgliedsplattformen zum Investorenschutz

Dr. Patrick Pfeffer, Geschäftsführer der aescuvest GmbH:

Der Schutz unserer Investoren und die transparente Kommunikation mit ihnen haben für uns oberste Priorität. Jeder Investor soll jederzeit einsehen können, was mit seinem Investment geschieht. Darüber hinaus sorgt unser wissenschaftlicher Beirat dafür, dass nur die vielversprechendsten Unternehmen aus dem Gesundheits- und Biotech-Sektor auf aescuvest.de um Kapital werben. Transparenz und Qualität – davon profitieren Startups und Investoren gleichermaßen.“

Patrick Mijnals, CEO der bettervest GmbH:

Bei bettervest steht Nachhaltigkeit im Mittelpunkt allen Handelns, weshalb der Investorenschutz für uns auch eine besondere Bedeutung hat. Das Feedback unserer Investoren, eine offene Kommunikation sowie nachhaltiges Wachstum sind Leitlinien die bettervest seit Beginn her vertritt und verfolgt.“

David Rhotert, Gründer und Geschäftsführer der Companisto GmbH:

Investorenschutz ist für jedes Unternehmen, das nachhaltig am Markt agiert, zentral. Bei Companisto gab es schon immer Risikohinweise auf der Seite, dass es sich um Wagniskapital handelt. Auch gab es bei Companisto schon immer ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht – noch ehe dies durch das Kleinanlegerschutzgesetz (2015) verpflichtend wurde. Wir haben erst im November 2016 die „Investoren-Akademie“ gestartet. Die Akademie hilft Investoren dabei, ihre Entscheidungen durch Expertise im Bereich Finanzbildung zu professionalisieren und klärt darüber auf, worauf es beim Investieren ankommt.“

Dirk Littig, Geschäftsführer der Conda Deutschland Crowdinvesting GmbH:

Einer der wesentlichen Treiber bei der Gründung unseres Verbands war der Wille, für unsere noch junge Crowdfunding Branche Qualitätsstandards zu setzen. Qualität v.a. in dem Sinne, dass dem Anleger bewusste Anlageentscheidungen vor dem Hintergrund größtmöglicher Transparenz ermöglicht werden. Diesem Ziel folgen wir bei CONDA von Beginn an und haben deshalb auch mit großem Engagement an der Entwicklung des Verhaltenskodex für Verbandsmitglieder mitgearbeitet.“

Markus Schwaninger, CFO der ecoligo GmbH:

Bei ecoligo kommt dem Investorenschutz und der Aufklärung hinsichtlich Risiken eine ganz besondere Bedeutung zu. Das Management Team von ecoligo kommt aus dem Solargeschäft und hat bereits viele Jahre Erfahrung in Entwicklungs- und Schwellenländern, wo auch die über ecoligo finanzierten Projekte durchgeführt werden. Dieses Expertenwissen geben wir an unsere Investoren beispielsweise in unserem Blog sowie in Fachvorträgen weiter und machen projektspezifische Risiken auf der Plattform transparent. Zudem sind wir sehr stringent in der Projektauswahl. Unsere Projekte zeichnen sich nicht durch einen möglichst hohen sozialen Impact aus, sondern durch ein möglichst geringes Risiko. Jedes Projekt prüfen wir zudem extern durch die Allianz Climate Solutions und stellen den Investoren ein Projektfazit zur Verfügung.“

Simon Brunke, Geschäftsführer der Exporo AG:

Wir suchen bei Exporo den persönlichen Austausch mit unseren Anlegern und Interessenten. Wir bieten ihnen kostenloses Expertenwissen in unserem Blog, in Webinaren und wer möchte, kann sich direkt über unsere Hotline informieren. Über allem steht für uns: Die Basis für die Zufriedenheit unserer Kunden sind Augenhöhe und Transparenz.“

Andreas Mankel, Geschäftsführer der 7x7finanz GmbH, Betreiber von fairzinsung.com:

Wir nehmen die Bedürfnisse unserer Investoren sehr ernst. Deshalb klären wir vorab möglichst ausführlich und transparent über die Risiken auf, anstatt sie zu verharmlosen oder zu verschweigen. Die Emittentin des Crowdinvestments, die 7×7 Energiewerte Deutschland GmbH & Co. KG, verfügt bereits über Solarprojekte und Anlagen, bei denen Erfahrungswerte und Erträge vorliegen. Auch diese Informationen sind für den Anleger wichtig.“

Uli Fricke, Geschäftsführerin der FunderNation GmbH

Als stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands Crowdfunding e. V. liegt mir das Thema Investorenschutz und Transparenz besonders am Herzen. Vor dem Hintergrund unserer 20-jährigen Erfahrung als Venture Capital Investoren wissen wir bei FunderNation um die Chancen und Risiken von Unternehmensfinanzierungen und erklären diese auf unserer Plattform sehr transparent. Damit jeder die detaillierten Investmentverträge leichter erfassen kann, haben wir ergänzend zu den gesetzlich vorgeschriebenen Risikohinweisen für alle Verträge eine Erläuterung erstellt. Hier können die Interessenten in einem kompakten und klar verständlichen Überblick nachlesen, was die einzelnen Regeln für sie als Investor bedeuten.“

Prof. Dr. Ralf Beck, Geschäftsführer der Geldwerk1 GmbH:

Crowdinvesting-Plattformen sind ausschließlich vermittelnd tätig und in dieser Eigenschaft allenfalls eingeschränkt und indirekt in der Lage, auf den Investorenschutz einzuwirken. Wir halten den Investorenschutz trotzdem für eine wichtige Säule der Geschäftspolitik von Crowdinvesting-Plattformen. Daher sollte der Investorenschutz bereits bei der Projektauswahl ein Leitgedanke sein und sich in den Selektionskriterien widerspiegeln. Die Seriosität der den Crowdinvestoren präsentierten Unternehmen bzw. der dahinter stehenden Teams spielt eine zentrale Rolle. Projekte dürfen am Markt scheitern, nicht aber an mangelnder Seriosität der Teams. Letzteres kann keine Plattform garantieren, sie kann sich jedoch darum bemühen, genug Informationen über die Teams einzuholen, auszuwerten und bei Bedarf im Sinne der Anleger zu reagieren. Crowdinvesting-Plattformen sollten außerdem für eine möglichst transparente und offene Kommunikation in Richtung Anleger sorgen. Ziel von Geldwerk1 ist es, den Investorenschutz stetig zu verbessern. Dabei greifen wir auf Empfehlungen des Bundesverbandes Crowdfunding ebenso zurück wie auf Erfahrungen aus den bei uns durchgeführten Projekten.“

Robin Buschmann, CEO der Giromatch GmbH:

Das Vertrauen der Investoren ist unser wichtigstes Kapital. Investorenschutz ist ein integraler Bestandteil unseres Geschäftsmodells. Deswegen werden unsere Kreditprojekte streng selektiert und die Investitionen automatisch über das Deutschlandportfolio gestreut.“

Peter Walburg, Gründer und Geschäftsführer GreenVesting Solutions GmbH:

Unabhängig davon, dass Anleger ihre Investments in Crowdinvesting-Projekte sehr breit streuen sollten, empfiehlt es sich, Projekte zur Versorgung mit erneuerbaren Energien zu fokussieren. Denn durch die kontinuierliche Einspeisung von sauberem Grünstrom wird ein ebenso kontinuierlicher Zahlungsstrom erzeugt, aus dem die Zins- und Tilgungsansprüche der Investoren in der Regel zuverlässig befriedigt werden. Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist insbesondere auf nationaler Ebene wegen der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung äußerst gering.“

Anastasios Papakostas, Geschäftsführer der DikoBa Financing & Consulting GmbH, Betreiber von Investofolio:

Investorendialog ist Pflicht bei unseren Projekten. Der Aufbau von Vertrauen durch glaubhafte und transparente Kommunikation ist das Ziel.“

Ralph Pieper, CFO der kapilendo AG:

Um unseren Investoren ein ausgewogenes Chance-Risiko-Profil zu bieten, konzentrieren wir uns bei kapilendo auf Finanzierungsprojekte etablierter Unternehmen. Unser Auswahlprozess erfolgt nach strengen Prüfkriterien mit eigenem Ratingteam, was zur Folge hat, dass bereits in der Antragsphase nur eine enge Auswahl an Unternehmen in Frage kommen.“

Dustin Strübel, LeihDeinerUmweltGeld:

“Möglichst effektiven Investorenschutz zu bieten, ist essenzieller Bestandteil unserer Arbeit. Dazu gehört, dem Anleger hohe Transparenz und ein hohes Maß an guten und belastbaren Informationen zu liefern. Hierfür liefert das umfangreiche Reportingsystem klare Leitplanken. Jeder Investor erhält regelmäßig einen Überblick über alle wichtigen Entwicklungen und Informationen rund um „sein“ Projekt und kann sich so während der Laufzeit seiner Beteiligung ein reales Bild machen.“

Peter Biewald, geschäftsführender Gesellschafter der medifundo GmbH & Co. KG:

Uns ist bewusst, dass die Geschäftsinhalte von Unternehmen aus dem Life Science Bereich stark erklärungsbedürftig sind. Deshalb legen wir auf der Unternehmensseite strikte Auswahlkriterien an und versuchen zudem den Anlegern die absolut gesehen hohen Renditechancen klar und transparent zu erklären. Ein ausführliches, quartalsmäßiges Reporting unserer Unternehmen trägt ebenso zu zeitnaher Information und Transparenz über die Unternehmensentwicklung bei. Nur mit zufriedenen Investoren lässt sich ein langfristig nachhaltiges Geschäftsmodell etablieren.“

Sven Moormann, Geschäftsführer der WIWIN GmbH:

Wir legen bereits seit Gründung von WIWIN im Jahr 2011 sehr großen Wert auf transparente und faire Informationen über die von uns vermittelten Kapitalmarktprodukte. Da WIWIN als gebundener Vermittler unter dem Haftungdach eines Finanzdienstleistungsinstituts arbeitet, gelten wir als regulierter Marktteilnehmer. Jede Zeichnungsvorgang unterliegt einer externen Compliance-Prüfung. WIWIN achtet im besonderen Maße auf sorgfältige Auswahl der vermittelten Kapitalanlagen und eine ausgewogene Chancen-Risiko-Darstellung. Dazu halten wir ausführliche Exposés zu den Kapitalanlagen bereit. Umfangreiche Informationsangebote und Kontaktmöglichkeiten auf zahlreichen Kanälen sowie die Möglichkeit, gezeichnete Produkte online zu verwalten, sind ebenfalls Teil unserer Service-Strategie.“

Carl von Stechow, Leiter des Arbeitskreises Real Estate Crowdfunding des Bundesverband Crowdfunding e. V. und Geschäftsführer von ZINSLAND:

Wir begrüßen die Regulierung und finden es richtig, dass der Bundesverband Crowdfunding e. V. noch über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehend Regeln festlegt, die den Schutz der Anleger weiter stärken. Hierzu gehören insbesondere Informationspflichten zu den Projekten, den Projektentwicklern und den mit einem Investment verbundenen Risiken.“