Haftungsregime für europäische Crowdfunding-Emissionen (ECSP) wird voraussichtlich im Zukunftsfinanzierungsgesetz erleichtert

(English version below) Die Bundesregierung wird im Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz das geplante Haftungsregime nach Art. 23 und Art. 24 ECSP-R anzupassen. Im SchwarmfinanzierungsbegleitG wurde eine erhebliche Verschärfung der Haftungsregeln vorgenommen, insbesondere im Vergleich zu den Haftungsregelungen bei Vermögensanlagen und Wertpapieren (mit und ohne Prospekt). Diese prohibitiv wirkenden Haftungsregelungen führten Read more…

Gutachten zum Haftungsrecht für Emittenten im Kontext des European Crowdfunding Service Provider Regimers

Der Bundesverband Crowdfunding e.V. hat ein Rechtsgutachten von der Kanzlei GSK Stockmann erstellen lassen, um zu klären, ob Emittenten, die außerhalb von Deutschland ihren Sitz haben, und über eine im Ausland lizensierte Plattformen, die innerhalb des European Crowdfunding Service Provider Regimes Wertpapiere oder Kredite vermittelt, und die sich an Anleger:innen in Deutschland wenden, dem deutschen Haftungsrecht nach dem SchwarmfinanzierungsbegleitG unterliegen. (mehr …)

Pressemitteilung: „Aus dem Schwarmfinanzierungsbegleitgesetz wird ein Schwarmfinanzierungsverhinderungsgesetz – Bundesverband Crowdfunding e. V. kritisiert die Umsetzung der Europäischen Crowdfunding Verordnung in Deutschland

Der Bundesverband Crowdfunding e. V. ist die Interessensvertretung der Crowdfunding-Plattform in Deutschland. Derzeit verhandelt der Deutsche Bundestag das SchwarmfinanzierungsbegleitG, welches die European Crowdfunding Service Provider Regime Verordnung in deutsches Recht umsetzt. Am Donnerstag, den 6. Mai 2021, wird das Gesetz in der dritten Lesung im Plenum verabschiedet. Die derzeitige Umsetzung Read more…