Bestehende Transparenz ausreichend: kein Regelungsbedarf wenn Plattformen und Projekte gesellschaftsrechtlich verbunden sind

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung, wonach die Finanzierung von Unternehmen, die mit Plattformen gesellschaftsrechtlich oder durch Personalunion verbunden sind, nicht mehr nach § 2a VermAnlG zulässig sein sollte, können wir in ihrer Motivation nach nachvollziehen, sehen im Ergebnis aber keinen Bedarf für eine Neuregelung. Die vorgeschlagene Neuregelung könnte sich in Read more…