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Regeln für die Verwendung von Logo und Siegel für die Mitglieder

  • Ordentliche Mitglieder und assoziierte Mitglieder können das Logo im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Offline und Online verwenden, sobald die Mitgliedschaft bestätigt worden ist – die Mitgliedschaft wird gültig nach dem Entrichten der ersten Mitgliedergebühr. Dies gilt auch für die Mitglieder, die einen Anwärterstatus haben, das heißt noch nicht die in der Satzung geforderten Volumina haben.
  • Ordentliche Mitglieder, die den verbindlichen Qualitätsstandards sich verpflichtet haben, erhalten von der Geschäftsführung ein personalisiertes Siegel.
  • Das Logo und das Siegel sollte online so verwendet werden, dass ein Link zur Homepage des Verbandes generiert wird.