Bei Konflikten zwischen Mitgliedern kann der Verband ein Schlichtungsverfahren initiieren. Dazu wird eine Schiedskommission (siehe §12 der Satzung)

Die Schiedskommission hat die Aufgabe, bei Konflikten zwischen Mitgliedern den Sachverhalt zu klären und eine gütliche Lösung vorzuschlagen. Die Schiedskommission kann von jedem Mitglied per Mitteilung an die Geschäftsführung angerufen werden. Die Geschäftsführung legt den Fall dem Vorstand vor.

Die Schiedskommission besteht aus drei natürlichen Personen, die vom Vorstand für jeden Vermittlungsfall bestimmt werden. Diese drei Personen müssen nicht Mitglied des Vereins sein. Sie dürfen nicht am vorliegenden Konfliktfall beteiligt sein.

Die Schiedskommission prüft die Vorwürfe, sammelt die Stellungnahmen der Beteiligten und erstellt einen Bericht mit einer skizzierten Lösung. Nehmen die Konfliktpartner diese Lösung an, wird dies protokolliert.

Wird die Lösung nicht angenommen, kann der Vorstand mit 2/3 Mehrheit eine Lösung beschließen. Diese ist für die Konfliktpartner nicht bindend. Die genauen Modalitäten des Schiedsverfahrens regelt der Vorstand mit Zwei-Drittel-Mehrheit.

Die Mitglieder der Schiedskommission sind verpflichtet, über die Angelegenheiten, mit denen sie befasst werden, Verschwiegenheit zu wahren.