Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat heute das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) beschlossen. Am kommenden Freitag wird es dann im Plenum des Deutschen Bundestags in 2. und 3. Lesung diskutiert und verabschiedet. Als Zustimmungsgesetz muss es noch vom Deutschen Bundesrat beschlossen werden.

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz wird für den Kapitalmarkt eine Reihe von Änderungen bringen, zum Beispiel beim Thema Mitarbeiterkapitalbeteiligung, elektronische Wertpapiere, Besteuerung von Risikokapital. Die für die Crowdfunding-Plattformen relevantestes Änderung betrifft das Haftungsregime für ECSP-Emissionen.

Der aktuelle Regierungsentwurf wird unverändert übernommen, d.h. die persönliche Haftung aus dem SchwarmfinanzierungsbegleitG für die Leitungsorgane ist nicht mehr gegeben, es haftet nur noch der Emittent bzw. die Emittentin, also das kapitalsuchende Unternehmen. Der Bundesverband Crowdfunding e.V. begrüßt das ausdrücklich. Die persönliche Haftung der Leitungsorgane der Emittenten ist ein Grund, warum bisher relativ wenig Interesse am Europäischen Crowdfunding Service Provider Regime. Dies hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch in der Anhörung im Finanzausschuss bestätigt.

Gegenüber dem Referententwurf wird die Haftung allerdings ausgedehnt auf einfache Fahrlässigkeit. Der Referententwurf sah noch vor, dass die Emittenten nur bei grober Fahrlässigkeit haften. Die Anleger hätten von einer Regelung zur Beweislastumkehr profitiert. Damit wäre das Haftungsregime bei ECSP vergleichbar gewesen mit dem Haftungsregime für Wertpapier- und Vermögensanlagenemissionen (mit und ohne Prospekt). Der Bundesverband Crowdfunding hat in der Anhörung deutlich gemacht, dass das ECSP-Haftungsregime dazu führen wird, dass die Emittenten weiterhin die Schwarmfinanzierungsausnahme nutzen werden.

Der Finanzausschuss hat beschlosssen, dass das aktuell gültige Haftungsregime (persönliche Haftung der Leitungsorgane, einfache Fahrlässigkeit) nochfür alle ECSP-Emissionen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gilt.