Der Bundesverband Crowdfunding e.V. befürwortet im Wesentlichen den von der Bundesregierung vorgelegten Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz. Bereits die Eckpunkte zum Zukunftsfinanzierungsgesetz zeigten die Notwendigkeit, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Wachstumskapital drastisch zu verbessern, welches mit diesem Gesetz überwiegend erreicht wird.
Für die Branche der Schwarmfinanzierungs-, Crowdfunding- und Digital-Investment- Plattformen ist vor allem Artikel 5 des ZukFinG und die damit verbundene Neufassung des §32c WpHg und §32d WpHg relevant. Der Bundesverband Crowdfunding befürwortet ausdrücklich die Anpassung der Haftungsbedingungen für Emittenten auf Crowdfunding- Plattformen an das Haftungsregime für Wertpapiere und Vermögensanlagen.
Ebenso begrüßen wir eine Reihe von anderen Vorschlägen im Zukunftsfinanzierungsgesetz, die geeignet sind, den Kapitalmarkt in Deutschland besser für Digitale Investitionsmethoden nutzbar zu machen.
Die Stellungnahme findet sich hier: Recht und Regulierung