Der Bundestag diskutiert am heutigen Montag, den 08.04.2019, die Evaluierung der Schwarmfinanzierungsausnahme im Vermögensanlagegesetz. Aus Sicht der unterzeichnenden Verbände verdeutlicht der Evaluierungsbericht, dass für Unternehmen, die sich über digitale Plattformen finanzieren wollen, dringender regulatorischer Handlungsbedarf besteht. Andernfalls droht der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit für die Crowdfunding-Branche und damit das Wegbrechen einer Finanzierungsstütze auf dem deutschen Markt für Wagniskapital.

Die Verbände begrüßen daher die Forderungen der Bundesregierung nach einer Ausweitung der Schwarmfinanzierungsausnahme auf Genussrechte und die Erhöhung der Prospektschwelle auf 6 Millionen Euro. Die Aufnahme jener Investoren in die Schwarmfinanzierungausnahme, die über eine GmbH & Co. KG investieren, sowie die Klarstellung, dass nicht emittierte oder bereits zurückgezahlte Vermögensanlagen nicht mehr zur Ermittlung der Prospektschwelle herangezogen werden, ist ebenfalls im Interesse der Unternehmen, die eine digitale Finanzierung in Betracht ziehen.

Weiterer Handlungsbedarf besteht jedoch, damit auch Eigenkapitalinstrumente wie GmbH-Beteiligungen über Crowdfunding-Plattformen bis 6 Mio. Euro prospektfrei vermittelt werden können. Die Stärkung von Eigenkapital in Unternehmen führt dazu, dass der Investorenschutz verbessert und die Anschlussfähigkeit von Crowd- Finanzierungen für Business Angels und Venture Capital erleichtert werden.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass die digitale Finanzierung durch Eigenkapital bei jungen Unternehmen in vergleichbaren EU-Staaten möglich ist, dies in Deutschland jedoch weiterhin stark eingeschränkt bleibt. Das Europäische Parlament hat jüngst durch die Verabschiedung seiner Position zum European Crowdfunding Service Provider Regime deutlich gemacht, dass die schwarmbasierte Finanzierung von Unternehmen durch Eigen- und Fremdkapital europaweit unterstützt werden soll und hierfür eine Prospektausnahme für transnationale Emissionen bis zu 8 Mio. Euro vorgesehen.

Die Verbände sprechen sich dafür aus, dass die Regierungskoalition den Beschlüssen aus dem Koalitionsvertrag nachkommt. Die im Koalitionsvertrag enthaltene Forderung nach mehr privaten Investitionen in Startups kann nur dann gelingen, wenn der Rechtsrahmen entsprechend weiterentwickelt wird.

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