Gründerszene hatte anläßlich eines Streits um eine Idee bei Reward-Based Crowdfunding den Vorsitzenden des Bundesverbandes gefragt, ob Reward-based Crowdfunding-Plattformen die Projekte überprüfen können, ob keine Urheberrechtsverletzung besteht.

Jamal El Mallouki stellte im Namen des Verbandes klar:

„In der Regel wird bei Crowdfunding-Plattformen wie Kickstarter und Indiegogo keine Due Diligence durchgeführt“, erklärt Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Crowdfunding. „Das wäre den Anbietern auch gar nicht möglich.“ Aufgrund des Ausmaßes, in dem Projekte auf diese sogenannten belohnungsbasierten Plattformen gestellt werden, könnten die Portale keine derartigen Prüfungen durchführen.